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Therapie vor Ort &
online Therapie

Psycho­therapie in Berlin
Im Laufe eines Lebens erkrankt etwa jeder dritte Mensch an einer psychischen Erkrankung. Sie sind also nicht allein.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. 

Die Forschung zeigt: Onlinetherapien sind wirksam.

Nutzen Sie mein Psychotherapieangebot also gern ortsunabhängig. Sie können Präsenz- und Videositzungen auch gern kombinieren. Wenn möglich, führe ich das Erstgespräch gern vor Ort.

Kosten

Selbstzahler

Als Selbstzahler kommen Sie selbst für die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung auf. Damit entfallen die Formalitäten eines Psychotherapieantrages und die Registrierung einer Diagnose bei einem Versicherer. Sie können schnell und unkompliziert eine Behandlung beginnen.

Folgende Kosten können in jeder Sitzung entstehen:

  • Erstgespräch (50 Min.): 134,06€

  • jede weitere Einzelsitzungen (50 Min.): 134,06€ (Verhaltenstherapie)

  • Biografische Anamnese: 123,34€, einmalig zu Beginn

  • Erhebung des psychopathologischen Befundes, wenn notwendig: 33,52€

  • Psychologische Testdiagnostik, wenn notwendig: 75,75€ je 3 Tests, zu Beginn, alle 6 Monate und zu Behandlungsende

Für eine detaillierte Auflistung aller möglichen Leistungen, Gebührenziffern und Steigerungsfaktoren können Sie die Honorarübersicht einsehen. Gern informiere ich Sie auch im Erstgespräch und beantworte Ihre Fragen.

Private Krankenversicherung (PKV) / Beihilfe

Wenn Sie privat versichert und/oder Beihilfeempfänger sind, können Sie schnell und unkompliziert eine Behandlung beginnen.

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und erfolgt über individuelle Honorarvereinbarungen. Die Rechnung wird monatlich gestellt und ist innerhalb von 2 Wochen zu begleichen.

Alle GOP-Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig. Je nach Versicherung unterscheiden sich das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze.

Heilfürsorge (FH)

Bundeswehr
Als Zeit- oder Berufssoldat können Sie direkt ein Erstgespräch mit mir vereinbaren. Für die Abrechnung des Erstgesprächs und der probatorischen Sitzungen mit der Heilfürsorge benötigen wir eine Kostenübernahmeerklärung (Formular San/Bw/0218), das von Ihrem Truppenarzt ausgestellt wird. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit. Mehr Informationen finden Sie hier.
Polizei (Land, Bund)
Wenn Sie als Angehörige*r der Polizei über die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt ein Erstgespräch mit uns vereinbaren. Wir benötigen zunächst keine weiteren Unterlagen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Als Privatpraxis nehme ich an der vertragstherapeutischen Versorgung nicht teil und kann daher in der Regel nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Als gesetzlich Versicherte/r sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Psychotherapie bei einem Kassentherapeuten anzustreben. Der Bedarf an Psychotherapie ist jedoch sehr hoch und die Anzahl der Kolleg:Innen mit einem Kassensitz sehr begrenzt. Somit entstehen oft lange und unzumutbare Wartezeiten, wenn der Leidensdrucks am höchsten ist.

Und nun die gute Nachricht: Wenn eine Psychotherapie dringend notwendig und unaufschiebbar ist, Sie bei einem Kassentherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (weniger als 3 Monate) jedoch keinen Therapieplatz erhalten, sind die gesetzlichen Krankenkassen nach §13 Absatz 3, SGB V dazu verpflichtet, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens zu übernehmen.

Das Antragsprocedere ist leider recht bürokratisch und aufwändig. Ich verfüge jedoch über umfangreiche Erfahrungen im Kostenerstattungsverfahren und unterstütze Sie gern dabei.

Auch für gesetzlich Versicherte erfolgt die Abrechnung nach Gebührenordnung für Psychotherapeut:Innen. Da die gesetzlichen Krankenkassen vermutlich nicht die vollen Kosten erstatten, bleibt für gesetzlich Versicherte ein Eigenanteil.

Auch das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Es ist möglich, dass es rückwirkend von den Krankenkassen übernommen wird. Garantieren kann ich das jedoch nicht.

Coaching

Coaching ist eine psychologische Leistung, die der Auftraggeber selbst begleicht. Da Coaching häufig der beruflichen Entwicklung dient, sind die Kosten steuerlich absetzbar.

Immer mehr Arbeitgeber haben die positiven Effekte eines Coachings auf berufliche Kompetenzen, den Erhalt der psychischen Gesundheit, und die Lebenszufriedenheit erkannt. Somit übernehmen auch einige Arbeitgeber die Kosten für ein Coaching.

Für Selbstzahler:

  • Einzelsitzung | 50 Min | 140€

  • Doppelsitzung | 100 Min | 260€

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